Das neue Pflegeberufegesetz, welches die Ausbildung in den Pflegefachberufen regelt, bringt nicht nur einen neuen Beruf mit der neuen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/-mann und der Pflege vorbehaltenen Tätigkeiten mit sich, sondern auch jede Menge Herausforderungen an ausbildende Unternehmen. Besonders der Stellenwert der praktischen Ausbildung wird in besonderem Maße hervorgehoben.
Die Auszubildenden haben Anspruch darauf, dass zehn Prozent der wöchentlichen praktischen Einsatzzeit eine strukturierte und geplante Praxisanleitung stattfindet. Anleitendende Personen müssen sich - nach einer 300-stündigen Weiterbildung - mindestens 24 Stunden jährlich insbesondere berufspädagogisch fortbilden.
„Praxisanleitende steuern dabei den Lernprozess der Auszubildenden, sie erheben den Lernstand, legen gemeinsam Lernziele fest, planen Anleitungen und bereiten diese methodisch vor. Sie bewerten Leistungen und regen die Selbstreflexion der Auszubildenden an. Den zukünftigen Pflegefachmännern und Pflegefachfrauen sind sie wichtige Vorbilder, Berater und Begleiter in der Ausbildung und tragen dadurch entscheidend zur Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz bei. Eine Ausbildung ist ohne Praxisanleitende de facto nicht möglich“, sagt Cornelia Cantiani, Ausbildungsleiterin für das Betriebliche Ausbildungswesen in der Pflege im ZfP Winnenden und Botschafterin der Landespflegekammer.
Mit dem Gastdozenten Dr. rer. medic. German Quernheim wurde insbesondere der Berufsstolz in der Pflege thematisiert. Der Praxisanleiter, Gesundheits- und Krankenpfleger, Diplom Pflegepädagoge (FH) und Coach gab den Teilnehmenden wichtige Impulse und Anregungen mit.
Fazit von Cornelia Cantiani: „Zentrale Botschaften an diesem Tag waren, dass in die Ausbildung investiert werden muss, wenn man Nachwuchs für die Pflegeberufe gewinnen möchte und dass Pflegende entscheidend zur Attraktivität des Pflegeberufs beitragen, indem sie stolz über ihren Beruf berichten.“