Es gilt: Ein*e Besucher*in pro Tag und Patient*in für eine Stunde. Alle Besucher*innen müssen – unabhängig vom Immunisierungsstatus – einen negativen Schnelltest (max. 24h alt) oder PCR-Test (max. 48h alt) vorlegen. Für die besonders vulnerablen Personengruppen der Klinik für Alterspsychiatrie und der Station für Menschen mit Entwicklungsverzögerung und psychischer Erkrankung ist neben dem negativen Schnelltest ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung notwendig. Besucher*innen werden gebeten, den Test-Nachweis mitzubringen (keine Testangebotspflicht der Klinik). Es gelten Testnachweise durch den Arbeitgeber, einen Arzt/eine Ärztin, einer Apotheke oder vom Gesundheitsamt zugelassene Teststellen (Bürgerteststelle). Besuche sind im Vorfeld montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr bei der jeweiligen Station anzumelden. In manchen Bereichen ist nur ein Besuch im Freien und nicht auf der Station selbst möglich. Während des gesamten Besuchs gilt die permanente Tragepflicht einer mitgebrachten FFP2-Maske, Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Station sowie das Ausfüllen einer Besucherselbstauskunft und -erklärung zu SARS-CoV-2, die Kontaktdatenerfassung entfällt. Bei Beschwerden wie Husten, Fieber, Atemnot, sonstiger Erkältungssymptome oder einer Absonderungspflicht wegen COVID-19 ist ein Zutritt nicht möglich.